Datenschutzinformationen
gemäß der Datenschutz-Grund-Verordnung (DSGVO) vom 25.05.2018
1. Allgemeines
Ihre personenbezogenen Daten, die uns im Rahmen der Tätigkeiten im Ambulanten Herzsport Kleve zur Kenntnis gelangen, werden rechtskonform im Sinne der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Gesetzesvorgaben zur Schweigepflicht behandelt. Es handelt sich insbesondere um Ihre Personenstammdaten, Kontaktdaten, medizinische Informationen und Tatbestände sowie Abrechnungsdaten im Austausch mit den Versicherungsträgern. Medizinische Tatbestände sind allein den Ärzten des AHSK zugängig und werden nur mit den Übungsleitern kommuniziert, wie sie für die Erfüllung der ambulanten Rehabilitation notwendig sind. Diese medizinischen Unterlagen werden in den Sporthallen in Stahlschränken verschlossen aufbewahrt und stehen nur den betreuenden Ärzten in den Trainings- und Übungsstunden zur Verfügung. Dem ärztlichen Leiter des AHSK, als Mitarbeiter der Kardiologie des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums, sind die Rechte eingeräumt worden, hinterlegte gesundheitliche Informationen von Teilnehmern in der Datenbank des Krankenhauses einzusehen. Im Rahmen der Internetpräsenz des AHSK werden keine Teilnehmer-sensible Daten hinterlegt. Alle für den Ablauf der Stunden verantwortlichen Mitarbeiter des AHSK unterliegen rechtsverbindlich der Verschwiegenheitspflicht. Außerhalb der Abrechnungsvorgänge mit Ihrem Versicherungsträger erfolgt eine Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte in keiner Weise.
2. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Verwaltung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind die Verwaltungsleitung, die Ärzte, die Übungsleiter und die Funktionsträger des Ambulanten Herzsports (AHSK) in Kleve.
3. Dauer der Speicherung und Löschung Ihrer Daten
Ihre Daten werden gelöscht, sobald Ihre Teilnahme am Herzsport endgültig beendet und die gesamte Abrechnungsabwicklung erfolgt ist. Bei rechtsrelevanten medizinischen und sonstigen Ereignissen im Rahmen der Ausübung der Stunden gilt die allgemeine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.
4. Sicherung der Daten
Neben der Sicherung Ihre medizinischen Daten in Stahlschränken sind alle EDV-technisch erfassten Daten und deren Verarbeitungen im Rahmen der Datenbank des AHSK nur von der Verwaltungsleitung - dem Verwaltungsleiter, dem Kassenwart und dem ärztlichen Leiter des AHSK - zu nutzen. Diese Datenbank obliegt in der Verwaltung und Pflege dem Kassenwart des AHSK. Die Datenbank mit allen Komponenten ist mehrfach Passwort-geschützt. Zugriffsrechte sind nur den drei Mitgliedern der Verwaltung des AHSK gegeben.
5. Auskunftsrecht und Widerspruchsrecht
Auf Anfrage werden Ihnen sämtliche gespeicherte Daten zur Verfügung gestellt. Ebenso haben Sie das Recht jederzeit Daten zu widerrufen.
6. Dateschutzbeauftragter des AHSK
Der AHSK verfügt per Dienstvertrag gemäß Art. 9 DSGVO über einen externen Datenschutzbeauftragten mit der gesetzlich erforderlichen Fachkunde. Bei Bedarf wird der Kontakt über die Verwaltungsleitung hergestellt.